
Plangebiet
Das ca. 34,5 ha große Plangebiet „Nördlich Kalkumer Schloßallee“ liegt im Stadtteil Kaiserswerth zwischen der Stadtbahntrasse im Westen, der Kalkumer Schloßallee im Süden und der Wegeverbindung „Am Mühlenacker“ im Osten. Es handelt sich vorwiegend um Grün- und landwirtschaftlich genutzte Flächen. In das Wettbewerbsgebiet einbezogen wurden darüber hinaus das Schul- und Sportgelände, der Reiterhof und der Tennisverein im Südwesten, vereinzelt Randbebauungen im Norden sowie verbindende Straßenzüge.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, die bereits seit Jahrzehnten eine Baulandreserve der Landeshauptstadt Düsseldorf ist. Der Westteil ist bereits im Flächennutzungsplan von 1992 als Wohnbaufläche dargestellt. Im übergeordneten Regionalplan ist die zur Bebauung vorgesehene Fläche deutlich größer und geht noch über die Plangebietsgrenze hinaus.
Nach zwei Workshops mit Verwaltung und Politik im Jahr 2017 wurde gemeinsam vereinbart und mit Beschluss der Vorlage "Perspektiven für den Düsseldorfer Norden" (Nr. 61/8/2018) in der Bezirksvertretung 5 und im Planungsausschuss des Rates festgehalten, dass nur ein Teil der Fläche bebaut werden soll. Damit soll im Sinne der Klimaanpassung auf eine Bebauung großer Teile der Baureserve verzichtet und diese für Sport-, Grün- und Erholungszwecke freigehalten werden.
Aufgrund der heterogenen Eigentumsverhältnisse wird eine Umlegung erforderlich, mit dem Ziel einer an den Entwurf angepassten Neuordnung der Flächen.
Auftrag zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung im Jahr 2021 beauftragt, den Beteiligungs- und Planungsprozess zur Fläche „Nördlich Kalkumer Schlossallee“ auf der Basis der Ergebnisse der Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“ fortzusetzen und ein qualitätssicherndes Verfahren einzuleiten. Hierfür wurden 250.000 Euro mit Sperrvermerk etatisiert (Freigabe der Mittel nach Beratung und Beschluss der Grundlagen und der Konzeption für das qualitätssichernde Verfahren in Bezirksvertretung, den Fachausschüssen und im Rat).
Die Entwicklung der Fläche ist als Antwort auf die Frage nach zukunftsfähiger und nachhaltiger Stadt- und Siedlungsentwicklung anzusehen. Es handelt sich um eine der letzten Baureserveflächen in Düsseldorf, deren Entwicklung auch eines der Leitprojekte des Zukunftskonzepts RegioNetzWerk „Leben und Arbeiten an der Rheinschiene - nachhaltig mobil in der Region“ ist und einen richtungsweisenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Impuls bewirken kann. Außerdem soll das Projekt wegweisend sein für das Mehrgenerationenleben in neuen synergetischen Formen. Im Planungsprozess sollen gemeinsame und gegebenenfalls konträre Bedürfnisse identifiziert und in einer gemeinsamen Zielfindung koordiniert werden. Ziel ist es, den Gemeinschaftsgedanken und -nutzen zu stärken sowie Jung und Alt (sowohl hinsichtlich des Lebensalters als auch mit Bezug auf die Wohndauer) miteinander zu vernetzen, so dass ein harmonisches Zusammenleben erreicht werden kann. Das voneinander Lernen und Erkennen von Synergien soll das Zusammenleben im Mehrgenerationen-Quartier prägen.
Die Entwicklungsabsicht wurde durch die Aufstellung einer „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht“ (Vorlage APS/040/2021) flankiert, durch die sichergestellt wird, dass die Planungsziele auch umgesetzt werden können. Die Stadt hat im Falle eines Verkaufs mit der Satzung die Möglichkeit, Grundstücksankäufe Dritter zu verhindern, die eine Realisierung der genannten Planungsziele erschweren oder unmöglich machen würden.
Mit Beschluss der Vorlage APS/064/2021 (Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens und Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit) durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wurde das Verfahren verwaltungsintern gestartet. Zunächst wurde mittels eines Vergabeverfahrens ein Dienstleistungsbüro für die Moderation und Durchführung des Wettbewerbs ausgewählt. Im Anschluss wurden die Rahmenbedingungen zur Entwicklung der Fläche zusammengestellt (auch auf Grundlage bereits erfolgter Ämterabstimmungen).
Mit der Vorlage APS/135/2021 wurde die Politik über den geplanten Verfahrensablauf informiert. Neben der obligatorischen Ämterbeteiligung im Vorfeld des Wettbewerbs sollte auch zusätzlich eine vorlaufende interaktive Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen sind in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingeflossen. Die Öffentlichkeit wurde darüber hinaus über den Sachstand am 15.11.2022 im Rahmen einer Infoveranstaltung informiert.
Der fertige Auslobungstext wurde den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rat beschloss am 15.12.2022 zugleich die Freigabe der etatisierten Mittel für den Wettbewerb (Vorlagen APS/125/2022 und nicht-öffentliche Vorlage APS/126/2022).
