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29.04.2026
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nun vollständig ausgewertet. Sämtliche vorgetragenen Anregungen wurden sorgfältig geprüft. Die einzelnen Themen und Fragestellungen wurden zu Blöcken zusammengefasst und von der Verwaltung nach einem ämterübergreifenden Austausch beantwortet. Alle Inhalte, auch Verweise auf ältere Schreiben, wurden in einem gemeinsamen Dokument für den Bebauungsplanvorentwurf Nummer 05/015 und die 73. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt. Dieses umfangreiche Paket ist unter Downloads verfügbar.
Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den beiden Bauleitplanverfahren um einen Prozess handelt. Der Masterplan stellt einen Arbeitsstand dar, der noch weiter qualifiziert werden muss. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird dieser auf Machbarkeit hin fachlich und gutachterlich auf unterschiedlichen Ebenen und durch mehrere Fachbereiche untersucht. Somit können sich durch gutachterliche Untersuchungsergebnisse und eingehende fachliche Stellungnahmen, aber auch durch Anregungen der Eigentümer*innen und aus der Öffentlichkeit im Verfahren weitere Änderungen ergeben. Aktuell erfolgen beispielsweise die Auswertung der ebenfalls nun durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung und die Ausschreibung weiterer Gutachten.
Die Öffentlichkeit erhält im Zuge der öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Planung abzugeben. Vielen Dank für die vielen wertvollen Anregungen und Ihr Verständnis.
13.08.2025
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (23. Juni bis 14. Juli 2025) wurde von vielen Bürger*innen genutzt, um wertvolle Hinweise und Anregungen abzugeben. Vielen Dank! Alle Einsendungen werden nun sorgfältig geprüft und ausgewertet. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
In Kürze wird zudem die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB durchgeführt. Hier werden die einzelnen Fachämter und Behörden den Gutachtenbedarf und fachliche Belange melden, die zur Beauftragung entsprechender Fachgutachten führen werden und ebenso in die Fortschreibung des Entwurfs einfließen.
Auf Basis der gutachterlichen Untersuchungen wird dann die Planung konkretisiert, optimiert und angepasst. Im nächsten Schritt werden der Rechtsplan mit den sich hieraus ergebenden Festsetzungen sowie die Begründung zum Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Nach einer erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB wird die sogenannte Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchgeführt. Dies ist dann die nächste formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der auch alle bis dahin zu erarbeitenden Fachgutachten einsehbar sein werden. Ebenso werden dann die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Zudem ist geplant, über das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren hinaus, die informellen Beteiligungsschritte fortzuführen und z.B. öffentliche Workshops zu Einzelthemen anzubieten. So können auch eine kontinuierliche Information und ein enger Austausch sichergestellt werden.
08.07.2025
Am 08. Juli fand eine von der Partizipationsstelle organisierte Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Hier wurden im Vorfeld in der Umgebung des Plangebiets liegende Schulen angeschrieben und um Teilnahme gebeten. An einer ersten Station konnten die Kinder malen oder kneten, wie sie gern wohnen möchten, was sie sich in einem neuen Quartier an Nutzungen wünschen würden, was ihnen wichtig ist, aber auch, womit sie sich unwohl fühlen würden. Die Bandbreite der Ideen und Werke war sehr groß: es entstanden Häuser mit Gärten und Pools, aufwendige Spielplätze, der Wunsch u.a. nach Schwimmbädern und Fußballplätzen wurde geäußert. Wichtig war aber auch, dass es sichere Rad- und Fußwege gibt und wenig Autos. Öffentliche Toiletten, Mülleimer und Bänke wurden mitgedacht. Es soll auch Grün erhalten bleiben und genug Spielflächen entstehen. Hochhäuser soll es möglichst nicht geben.
An einer zweiten Station wurde der Masterplan vorgestellt. Hier konnten die Kinder sehen, dass ein Teil ihrer Wünsche (z.B. Fußballplätze, Spielplätze, Wegenetz) bereits eingeplant ist. Sie konnten Fragen stellen und weitere Vorschläge machen. Hier wurde u.a. auch eine Hundewiese, eine Graffitiwand und eine Bücherei vorgeschlagen. Alle Wünsche wurden aufgenommen und werden im weiteren Verfahren sorgfältig ausgewertet. Vielen Dank an die Kinder und die teilnehmende Schule!




13.06.2025
Rund 100 interessierte Menschen nutzten die Möglichkeit, im Rahmen der Informationsveranstaltung am 13. Juni 2025 einen Überblick über die städtebauliche Entwicklung und vertiefte Einblicke in den aus dem Wettbewerbsentwurf heraus weiterentwickelten Masterplan zu erhalten. An drei Thementischen diskutierten die Menschen vor Ort mit Fachleuten engagiert über die zukünftigen Nutzungen im Gebiet, die Freiraumgestaltung und die Mobilität.


Fotos: Michael Gstettenbauer / Stadt Düsseldorf
Nach der Informationsveranstaltung startet nun die formelle Bauleitplanung für das Projekt Nördlich Kalkumer Schloßallee. Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum von Montag, 23. Juni, bis einschließlich Montag, 14. Juli 2025, im Stadtplanungsamt, Brinckmannstraße 5 - montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr - und online unter www.o-sp.de/duesseldorf/plan/beteiligung.php über die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung (Bebauungsplan Nr. 05/015 und die 73. Änderung des Flächennutzungsplans) informieren und Anregungen vorbringen. Die Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes stehen für Fragen zum Planverfahren gerne zur Verfügung.
11.06.2025
Informationsveranstaltung am Freitag, 13. Juni 2025
Die Stadtverwaltung lädt herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Masterplans „Nördlich Kalkumer Schloßallee“ sowie weiterer städtebaulicher Projekte im Düsseldorfer Norden. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 13. Juni, ab 17 Uhr (Einlass 16:30) im Theatersaal der Internationalen Schule an der Niederrheinstraße 336 in Kaiserswerth. Herr Oberbürgermeister Dr. Keller und Frau Beigeordnete Zuschke werden persönlich anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
22.04.2025
Bereits im Wettbewerb wurden seitens der Vorprüfung erste Überarbeitungsbedarfe identifiziert. Gemeinsam mit den Anregungen aus der Öffentlichkeit und des Preisgerichtes sollte der ausgewählte Entwurf daher zunächst optimiert und weiter qualifiziert werden, bevor in die Bauleitplanung eingestiegen wird. Hierzu wurde das erstplatzierte Team, die Planungsgemeinschaft Nördlich Kalkumer Schloßallee, bestehend aus Venus Architekten GmbH mit Greenbox Landschaftsarchitekten und BeL - Sozietät für Architektur mit der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes zu einem Masterplan beauftragt. Dieser liegt nun vor und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist, auf Basis des Masterplans die Bauleitplanung einzuleiten (Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan) und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Vorlage APS/035/2025 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
12.09.2024
Mit Beschluss vom 04.09.2024 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Kenntnis genommen und der vorgeschlagenen Prozess- und Beteiligungsstruktur zugestimmt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Die Vorlage APS/062/2024 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
09.07.2024
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Beteiligungskonzept, das eine Einbeziehung der Öffentlichkeit zusätzlich zu den formellen Schritten der Bauleitplanung vorsieht. Dieses wird den politischen Gremien zeitnah als Beschlussvorlage vorgelegt.
